Farbenpracht im Herbst

Die Blätter färben sich bunt und beginnen zu fallen, die Nächte werden langsam länger und kälter. Der Herbst ist die ideale Jahreszeit sich nochmals intensiv um den Garten zu kümmern. Lassen Sie Ihren Garten auch während den herbstlichen Monaten bunt erblühen. Informieren Sie sich noch heute über das vielfältige Angebot rund um den Herbstflor in Ihrer LANDI.

   

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Tipps für Ihren Garten

  • Laub sollte auf der Wiese nicht grossflächig liegen bleiben, denn es entzieht dem Rasen lebenswichtigen Sauerstoff und schränkt die Lichtzufuhr ein. Zudem kann verfaulendes Laub gelb-braune Flecken auf der Wiese hinterlassen.
  • Auf dem Asphalt muss das Laub entfernt werden, da sonst die Gefahr besteht, auszurutschen und sich eventuell zu verletzen. 
  • Das Laub sollte aber nicht überall entfernt werden: Unter Bäumen oder auf Gartenbeeten bietet Laub optimalen Schutz vor Kälte.
  • Der Gartenteich sollte vom Laub befreit werden, denn absinkendes Laub setzt Nährstoffe frei und begünstigt so das Algenwachstum. Ein Laubschutznetz, das über den Teich gespannt ist, schützt das Gewässer. 
  • In einem Garten kann das Laub zu einem Hügel angehäuft werden und so Tieren als Winterquartier dienen.
    Besonders Igel, die zu wenige Überwinterungsmöglichkeiten haben, freuen sich über dieses warme Nest.
  • Grundsätzlich kann das Laub kompostiert und im Frühjahr als Humus verwendet werden.
  • Farbige Blätter eignen sich bestens zum Dekorieren. Kombiniert mit Eicheln, Baumnüssen oder Kastanien sorgen die getrockneten Blätter für ein herbstliches Ambiente. 

    

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Gut zu wissen
Häufig taucht die Frage auf, wer für das Wegräumen des Laubes auf dem Trottoir und vor dem Haus zuständig ist. In erster Linie ist dies der Vermieter. Wenn der Mieter für die Räumung verantwortlich ist, muss dies explizit im Mietvertrag festgehalten sein. Die Verantwortung bleibt aber so oder so beim Vermieter: Er muss kontrollieren, ob die Abmachung eingehalten wird und auch das notwendige Equipment zur Verfügung stellen. Zudem gilt, dass derjenige das Laub entfernen muss, auf dessen Grund es liegt, auch wenn  auf seinem  Grundstück gar kein Baum steht. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen und jemand rutscht auf seinem Grund aus, kann der Verletzte Schmerzensgeld vom Eigentümer verlangen.

      

Rasenpflege im Herbst

Den Rasen vom Laub befreien ist ein Teil der wichtigen Rasenpflege im Herbst. Besonders die Monate September und Oktober eignen sich für eine Rasenaussaht. Im September kann es nochmals sommerlich warm werden. Es ist wichtig, dass auch dann dafür gesorgt wird, dass der Rasen genug Feuchtigkeit bekommt. Im Oktober sollte nochmals gedüngt werden. 

Der letzte Rasenschnitt

Der Rasen sollte so lange wie möglich im gewohnten Zyklus geschnitten werden. Einen Zeitpunkt für den letzten Schnitt festzulegen, ist nicht sinnvoll. Sobald die Nächte zu kalt werden, verfällt der Rasen in einen Winterschlaf und wächst nicht mehr. Dies ist etwa Mitte Oktober der Fall. Entscheidend beim letzten Schnitt ist die richtige Höhe: Der Rasen sollte etwa einen halben Zentimeter kürzer geschnitten werden als üblich. Für den Hausrasen ist eine Schnitthöhe von etwa vier Zentimeter empfehlenswert. 

  

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