Die Blätter färben sich bunt und beginnen zu fallen, die Nächte werden langsam länger und kälter. Der Herbst ist die ideale Jahreszeit sich nochmals intensiv um den Garten zu kümmern. Lassen Sie Ihren Garten auch während den herbstlichen Monaten bunt erblühen. Informieren Sie sich noch heute über das vielfältige Angebot rund um den Herbstflor in Ihrer LANDI.
Gut zu wissen |
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Häufig taucht die Frage auf, wer für das Wegräumen des Laubes auf dem Trottoir und vor dem Haus zuständig ist. In erster Linie ist dies der Vermieter. Wenn der Mieter für die Räumung verantwortlich ist, muss dies explizit im Mietvertrag festgehalten sein. Die Verantwortung bleibt aber so oder so beim Vermieter: Er muss kontrollieren, ob die Abmachung eingehalten wird und auch das notwendige Equipment zur Verfügung stellen. Zudem gilt, dass derjenige das Laub entfernen muss, auf dessen Grund es liegt, auch wenn auf seinem Grundstück gar kein Baum steht. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen und jemand rutscht auf seinem Grund aus, kann der Verletzte Schmerzensgeld vom Eigentümer verlangen. |
Den Rasen vom Laub befreien ist ein Teil der wichtigen Rasenpflege im Herbst. Besonders die Monate September und Oktober eignen sich für eine Rasenaussaht. Im September kann es nochmals sommerlich warm werden. Es ist wichtig, dass auch dann dafür gesorgt wird, dass der Rasen genug Feuchtigkeit bekommt. Im Oktober sollte nochmals gedüngt werden.
Der Rasen sollte so lange wie möglich im gewohnten Zyklus geschnitten werden. Einen Zeitpunkt für den letzten Schnitt festzulegen, ist nicht sinnvoll. Sobald die Nächte zu kalt werden, verfällt der Rasen in einen Winterschlaf und wächst nicht mehr. Dies ist etwa Mitte Oktober der Fall. Entscheidend beim letzten Schnitt ist die richtige Höhe: Der Rasen sollte etwa einen halben Zentimeter kürzer geschnitten werden als üblich. Für den Hausrasen ist eine Schnitthöhe von etwa vier Zentimeter empfehlenswert.