LANDI verpflichtet sich, während der Gewährleistungsdauer die Mängel am Produkt unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatzlieferung zu beheben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung werden ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können ausschliesslich im LANDI Laden unter Vorweisung der Bestellungsbestätigung oder des Garantiescheins und des mangelhaften Produktes geltend gemacht werden. Eine Rücksendung ist nicht möglich.
Das Produkt wird in jedem Fall von LANDI überprüft. LANDI kann wahlweise die Mängel beseitigen (Reparatur), im Austausch ein Ersatzprodukt liefern oder den Kaufpreis gegen Rückgabe des Produkts erstatten. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wahl einer dieser Möglichkeiten, die Wahl liegt ausschliesslich bei LANDI. Die Gewährleistung beginnt am Tag der Lieferung oder der Abholung eines Produkts und endet entsprechend dem Datums-Andruck auf dem Kaufbeleg nach
5 Jahren, ausser bei jenen Produkten, bei welchen explizit eine andere Gewährleistungsdauer festgelegt wird. Es handelt sich dabei um die folgenden Artikel:
* Roller | 3 Jahre oder 20'000 km |
* Akkus: | 1 Jahr |
* Starterbatterien | 3 Jahre |
* Elektronikgeräte | 3 Jahre |
*Anwachsgarantie | 6 Monate |
Details zu den Garantieansprüchen dieser Artikelgruppen werden in den AGB Kapiteln (1.1 / 1.2 / 1.3) erläutert.
Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung dem LANDI Laden zu melden, da sonst der Gewährleistungsanspruch verwirkt.
Wird ein Produkt innerhalb des Gewährleistungsanspruchs durch ein neues Produkt ersetzt, beginnt die Gewährleistungsfrist von neuem zu laufen.
Der Gewährleistungsanspruch umfasst alle Fabrikations- und Materialfehler, jedoch keine Beschädigungen infolge unsachgemässer Behandlung (Bedienungsfehler) oder Beschädigungen, welche vom Käufer oder von Drittpersonen oder durch Eingriffe nicht befugter Personen verursacht wurden.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile, welche der Abnützung unterworfen sind (wie Batterien, Leuchtmittel usw.) und Teile, die vom Käufer abgeändert oder durch eine falsche Manipulation (falscher Anschluss) oder infolge mangelhaften Unterhalts beschädigt wurden.
Für Gehölze, erworben mit LANDI-Anwachszusicherung, verpflichtet sich die LANDI, bei nicht gedeihen den Wert der Pflanze während 6 Monaten ab Kaufdatum (Kaufbeleg) zurück zu erstatten. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur bei korrekter Pflege und Bepflanzung. Der Gewährleistungsanspruch gilt nicht für Schäden infolge Unwetter, Frost, durch Schädlinge oder falscher Kulturmassnahmen.
Bei Elektronik-Geräten und Starterbatterien bietet LANDI drei Jahre Gewährleistung an.
LANDI haftet dem Käufer gegenüber während drei Jahren (laufend ab Datum des Kaufbelegs) für Mängel der Scooter. Kein Mangel sind die Folgen der normalen Abnutzung oder eines unsachgemässen Gebrauchs, für welche die LANDI auch keine Haftung trifft.
Normale Abnutzung resp. Folgen eines unsachgemässen Gebrauchs werden vermutet,
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die fachmännische Instandstellung des Fahrzeuges. Weitergehende Gewährleistungsansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung werden ausgeschlossen.
LANDI haftet dem Käufer gegenüber während 5 Jahren (laufend ab Datum des Kaufbelegs) für Mängel der Kaufsache. Kein Mangel sind die Folgen der normalen Abnutzung oder eines unsachgemässen Gebrauchs, für welche die LANDI keine Haftung trifft.
Unter die Abnutzung fallen Beispielsweise Akkus, Reifen, Schläuche, Ketten, Bremsbeläge usw. (Liste nicht abschliessend).
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Fahrrad regelmässig zu warten und zu pflegen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Benutzung des Fahrrads im privaten Bereich. Wird das E-Bike unsachgemäss repariert, unzureichend gewartet oder umgebaut erlischt Gewährleistungsanspruch. Zur Reparatur dürfen ausschliesslich Original-Teile verwendet werden.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die fachmännische Instandstellung des Fahrzeuges. Weitergehende Gewährleistungsansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung werden ausgeschlossen.